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AGB
1. Geltungsbereich und Rangfolge 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hilos GmbH, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar, Schweiz (nachfolgend «Hilos») gegenüber ihren geschäftlich handelnden Kunden (nachfolgend «Kunde»). 1.2 Hilos richtet ihr Leistungsangebot grundsätzlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie selbstständig Erwerbende. Verträge mit Konsumentinnen oder Konsumenten werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung geschlossen. Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. 1.3 Diese AGB gelten mit Unterzeichnung eines Vertrags, einer Auftragsbestätigung oder eines Angebots, mit Erteilung eines Auftrags, mit Annahme einer Leistung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch Hilos als angenommen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen. 1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hilos deren Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Die vorbehaltlose Annahme einer Bestellung oder die Leistungserbringung durch Hilos gilt nicht als Anerkennung solcher Bedingungen. 1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge, soweit die Dokumente nichts Abweichendes bestimmen: 1. individuell unterzeichneter Einzelvertrag oder Nachtrag; 2. Auftragsbestätigung von Hilos; 3. Angebot von Hilos einschliesslich Leistungsbeschrieb, Preisblatt und allfälligem SLA; 4. Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), soweit dieser eine Datenbearbeitung im Auftrag betrifft; 5. diese AGB. 1.6 Allgemein gehaltene Unterlagen, Präsentationen, Prospekte, Website-Inhalte, Dokumentationen und technische Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschrieb ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Angebote von Hilos sind, sofern darin nichts Abweichendes festgehalten ist, während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig. 2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch: die schriftliche oder elektronisch signierte Annahme eines Angebots durch den Kunden; die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder Nachtrags; die schriftliche Auftragsbestätigung durch Hilos; oder die widerspruchsfreie Entgegennahme bzw. Nutzung der Leistungen durch den Kunden. 2.3 Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, Kundenportal oder elektronischer Signatur, genügt der vereinbarten Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine qualifizierte Form verlangt. 2.4 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Davon ausgenommen sind operative Weisungen innerhalb eines bereits vereinbarten Leistungsumfangs. Leistungsumfang und Leistungserbringung 3.1 Hilos erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen IT-Consulting, IT-Support, Projektmanagement, Softwareentwicklung, Systemintegration, Infrastruktur, Netzwerke, Managed Services, Cloud, Hosting, Cybersecurity, Beratung, Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Leistungsbeschrieb, Preisblatt oder SLA. 3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang und werden nach Aufwand gemäss den im Vertrag oder Preisblatt vereinbarten Ansätzen verrechnet. Dies gilt namentlich für Analysen, Fehlerdiagnosen, Datenmigrationen, Wiederherstellungen, Projektmanagement, Schulungen, Dokumentationen, Sicherheitsvorfälle, Arbeiten ausserhalb der Servicezeiten und Leistungen im Zusammenhang mit Drittprodukten. 3.3 Hilos erbringt Dienstleistungen mit fachgerechter Sorgfalt, nach anerkannten beruflichen Standards und unter Einsatz qualifizierter Mitarbeitender. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, schuldet Hilos keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg. 3.4 Hilos ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende, Subunternehmer, Lieferanten und andere Dritte beizuziehen. Hilos bleibt für die vertragsgemässe Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden verantwortlich. Soweit Hilos im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, richten sich Unterbeauftragungen zusätzlich nach Ziffer 13 und einem allfälligen AVV. 3.5 Hilos darf geeignete technische, organisatorische oder betriebliche Änderungen vornehmen, wenn dadurch die vereinbarte Funktionalität oder das vereinbarte Leistungsniveau nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 3.6 Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht. Vor-Ort-Einsätze erfolgen nur nach Vereinbarung. Reisezeit ab dem Standort von Hilos in Baar wird als Arbeitszeit zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Eine Kilometerentschädigung wird nicht erhoben; weitere effektive und vorgängig abgestimmte Auslagen, insbesondere Übernachtungs-, Park-, Material-, Versand- oder Drittanbietergebühren, können dem Kunden weiterbelastet werden. 3.7 Termine, Meilensteine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Unverbindliche Zeitangaben sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, Änderungswünschen, Umständen bei Drittanbietern, Lieferengpässen, Sicherheitsereignissen oder höherer Gewalt verlängern Fristen angemessen. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Kunde schafft rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemässe Leistungserbringung durch Hilos erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere: vollständige, korrekte und aktuelle Informationen, Unterlagen und Vorgaben; rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Berechtigungen, Zugangsdaten, Schnittstellen, Lizenzen, Testdaten, Systemen, Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln; Benennung mindestens einer fachlich geeigneten und entscheidungsbefugten Ansprechperson; rechtzeitige Prüfung, Freigabe, Abnahme und Erteilung notwendiger Entscheidungen; Sicherstellung einer geeigneten Infrastruktur, insbesondere Stromversorgung, Internetzugang, Netzwerk- und Systemvoraussetzungen; Einholung aller für die Leistungserbringung notwendigen Zustimmungen, Rechte, Lizenzen und Genehmigungen von Dritten; Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, insbesondere im Bereich Datenschutz, Geheimhaltung, Immaterialgüterrechte und IT-Sicherheit. 4.2 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Weisungen, Systeme und Zugänge verantwortlich. Er garantiert, dass deren Nutzung durch Hilos keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen anwendbares Recht verstösst. 4.3 Soweit Datensicherungen, Archivierung, Wiederherstellbarkeit oder Disaster-RecoveryLeistungen nicht ausdrücklich vertraglich als Leistung von Hilos vereinbart sind, liegt die Verantwortung für angemessene, aktuelle und funktionsfähige Backups beim Kunden. Vor Eingriffen in produktive Systeme kann Hilos den Nachweis eines aktuellen Backups verlangen und Arbeiten bis zu dessen Vorliegen sistieren. 4.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss, ist Hilos von der Einhaltung betroffener Termine und Service-Level befreit. Hilos ist berechtigt, dadurch entstehenden Zusatzaufwand nach Aufwand zu verrechnen und vereinbarte Fristen angemessen zu verschieben. 4.5 Der Kunde informiert Hilos unverzüglich über Änderungen seiner Adresse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Ansprechpersonen, IT-Umgebung, sicherheitsrelevanter Umstände und sonstiger für die Leistungserbringung relevanter Tatsachen. 5. Vergütung, Spesen, Zahlung und Verzug 5.1 Vergütungen, Stundensätze, Pauschalen, Abonnementspreise, Zahlungspläne und allfällige Zuschläge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Preisblatt von Hilos. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusiv Mehrwertsteuer sowie weiterer gesetzlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. 5.2 Leistungen werden je nach Vereinbarung nach Aufwand, zum Festpreis oder als wiederkehrendes Abonnement vergütet. Bei Leistungen nach Aufwand erfolgt die Abrechnung anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu den vereinbarten Stundensätzen. Mangels abweichender Vereinbarung werden angefangene Viertelstunden aufgerundet. 5.3 Festpreise umfassen ausschliesslich die ausdrücklich beschriebenen Leistungen und die darin ausdrücklich genannten Annahmen. Zusätzliche Leistungen, Änderungen des Leistungsumfangs, unrichtige Annahmen, zusätzliche Anforderungen, Verzögerungen in der Mitwirkung oder nicht vorhersehbare Umstände werden nach Aufwand oder aufgrund eines Nachtrags verrechnet. 5.4 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Managed Services, Wartung, Cloud-, Hosting und Abonnementsleistungen, werden grundsätzlich im Voraus pro vereinbarter Abrechnungsperiode verrechnet. Verbrauchsabhängige Leistungen und Leistungen nach Aufwand können monatlich nachträglich in Rechnung gestellt werden. 5.5 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Massgeblich ist der Zahlungseingang bei Hilos. 5.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Hilos ist berechtigt angemessene Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten zu verlangen. Soweit in einem Preisblatt oder Vertrag konkrete Mahngebühren vereinbart sind, gelten diese zusätzlich. 5.7 Bei Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsplans ist Hilos nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu sistieren, Zugänge einzuschränken oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Zahlungspflicht des Kunden für vereinbarte Mindestlaufzeiten und bereits bezogene Leistungen bleibt bestehen. 5.8 Der Kunde darf Forderungen gegenüber Hilos nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. 5.9 Hilos ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Vorankündigung von mindestens 60 Kalendertagen auf Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen, insbesondere bei steigenden Kosten von Vorlieferanten, Lizenzen, Cloud- und Telekommunikationsanbietern, Währungs- oder regulatorischen Änderungen. Erhöht sich die Vergütung für die betroffene Leistung um mehr als 10 %, kann der Kunde diese betroffene Dauerleistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen, sofern die Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich bei Hilos eingeht. 6. Support, Managed Services und SLA 6.1 Die regulären Servicezeiten von Hilos sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit Schweiz, ausgenommen allgemeine gesetzliche Feiertage am Sitz von Hilos im Kanton Zug sowie ausdrücklich vereinbarte Betriebsferien. 6.2 Störungsmeldungen sind über die von Hilos bezeichneten Supportkanäle einzureichen. Massgeblich für den Beginn der Reaktionszeit ist der Eingang einer hinreichend vollständigen und nachvollziehbaren Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten. Meldungen ausserhalb der Servicezeiten gelten mit Beginn der nächsten Servicezeit als eingegangen, sofern nicht schriftlich ein Bereitschafts- oder 24/7-Service vereinbart wurde. 6.3 Soweit im Vertrag oder SLA nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt für gemeldete Störungen eine Reaktionszeit von 30 Minuten und eine Interventionszeit von 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten. Reaktionszeit bedeutet die Bestätigung und Aufnahme der qualifizierten Bearbeitung. Interventionszeit bedeutet den Beginn einer geeigneten technischen oder organisatorischen Intervention. Reaktions- und Interventionszeiten stellen keine Behebungs-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitsgarantie dar. 6.4 Hilos ist berechtigt, Prioritäten nach vernünftigem Ermessen anhand der Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb, der Anzahl betroffener Nutzer, der Sicherheitsrelevanz und der Möglichkeit von Workarounds festzulegen oder anzupassen. Der Kunde stellt Hilos die für eine sachgerechte Priorisierung erforderlichen Informationen zur Verfügung. 6.5 Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, insbesondere: Projekt-, Migrations-, Konzeptions- und Schulungsleistungen; Change Requests und Erweiterungen; Wiederherstellungsarbeiten nach Cyberangriffen, Schadsoftware, Fehlbedienung oder Datenverlust; Arbeiten an nicht betreuten, nicht dokumentierten, nicht lizenzierten oder nicht mehr herstellerseitig unterstützten Systemen; Störungen, die von Drittanbietern, Internet- oder Telekommunikationsanbietern, CloudPlattformen, Hardwareherstellern oder kundenseitiger Infrastruktur verursacht werden; Arbeiten aufgrund unautorisierter Änderungen durch den Kunden oder Dritte. Solche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. 6.6 Hilos darf für Monitoring, Fernwartung, Patch-Management und Support geeignete Fernzugriffs-, Verwaltungs- und Monitoring-Werkzeuge einsetzen. Der Kunde sorgt für die erforderlichen Rechte und Zustimmungen und akzeptiert die technisch bedingte Übermittlung von Telemetrie-, Inventar-, Log- und Diagnosedaten, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Projekte, Beratung, Change Requests und Abnahme 7.1 Beratungs-, Analyse-, Planungs-, Projektmanagement-, Support- und ähnliche Dienstleistungen gelten grundsätzlich als Auftragsleistungen. Hilos schuldet dabei sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert ist. 7.2 Leistungen mit klar definiertem, abnahmefähigem Ergebnis können als Werkleistungen vereinbart werden. Massgeblich sind die individuelle Leistungsbeschreibung und die vereinbarten Abnahmekriterien. 7.3 Änderungswünsche werden im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens behandelt. Auswirkungen auf Termine, Aufwand und Preis werden vor der Umsetzung schriftlich festgehalten und vom Kunden freigegeben. Hilos ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche vor der schriftlichen Freigabe umzusetzen. 7.4 Hilos zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft einer abnahmefähigen Leistung schriftlich an. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen, anhand der vereinbarten Abnahmekriterien und meldet wesentliche Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich und nachvollziehbar. 7.5 Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, ausser wenn die produktive Nutzung zwingend für die Abnahmeprüfung erforderlich war und Hilos vorgängig schriftlich darauf hingewiesen wurde. 7.6 Unwesentliche Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Hilos behebt solche Mängel innerhalb angemessener Frist im Rahmen der Gewährleistung oder eines vereinbarten Supports. 7.7 Sistiert oder verzögert der Kunde ein Projekt, ist Hilos berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Bei einer Sistierung von mehr als drei Monaten ist Hilos berechtigt, Ressourcen und Termine neu zu planen; daraus entstehender Aufwand und Mehrkosten gehen zulasten des Kunden. Drittprodukte, Hardware und Lizenzen 8.1 Hardware, Standardsoftware, Cloud-Dienste, Telekommunikationsleistungen und sonstige Produkte oder Dienstleistungen Dritter (nachfolgend «Drittprodukte») werden von Hilos, soweit vereinbart, vermittelt, beschafft, integriert oder weiterverkauft. Für Drittprodukte gelten ergänzend die Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs-, Garantie- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Herstellers, Lieferanten oder Dienstleisters. 8.2 Der Kunde anerkennt die für Drittprodukte geltenden Bedingungen und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Hilos schuldet keine über die eigenen vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Funktionalität, Verfügbarkeit, Kompatibilität, Supportleistung oder Gewährleistung des Drittanbieters. 8.3 Gewährleistungs- und Garantieansprüche für Drittprodukte richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Lieferanten oder Lizenzgebers. Hilos wird den Kunden bei der Geltendmachung solcher Ansprüche im angemessenen Umfang unterstützen, soweit dies vereinbart oder zumutbar ist. Hilos kann Ansprüche, soweit rechtlich möglich, an den Kunden abtreten. 8.4 Bei Verkauf und Lieferung von Hardware gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über. Lieferfristen beruhen teilweise auf Informationen von Vorlieferanten und sind, soweit nicht schriftlich verbindlich zugesichert, unverbindlich. 8.5 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Hilos. Der Kunde wirkt auf Verlangen bei der Eintragung eines Eigentumsvorbehalts im zuständigen Register mit und darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. 8.6 Rücknahmen korrekt gelieferter, mangelfreier Hardware erfolgen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Hilos und grundsätzlich nur in ungeöffneter Originalverpackung. Software, Lizenzen, aktivierte Cloud-Dienste, kundenspezifische Beschaffungen und Spezialanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9. Cloud, Hosting und Abonnements 9.1 Der Umfang von Cloud-, Hosting-, Backup-, Monitoring-, Managed-Service- und Abonnementsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Leistungsbeschrieb oder SLA. Hilos schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, Wiederherstellungszeit, Wiederherstellungspunkt, Speicherkapazität oder Performance, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 9.2 Hilos darf geplante Wartungsarbeiten durchführen. Solche Wartungen werden, soweit praktikabel, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und angemessen angekündigt. Dringende Sicherheits-, Stabilitäts- oder Notfallmassnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen. 9.3 Der Kunde ist für die rechtmässige Nutzung der Dienste, die Verwaltung seiner Benutzerkonten und die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er informiert Hilos unverzüglich über den Verdacht auf Missbrauch oder eine Kompromittierung von Zugangsdaten. 9.4 Hilos darf Leistungen sofort ganz oder teilweise einschränken oder sperren, wenn dies erforderlich ist, um Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, Missbrauch, Überbeanspruchung, Schadsoftware, Spam, Angriffe oder eine Gefährdung von Systemen, Daten oder Dritten zu verhindern. Soweit möglich, wird Hilos den Kunden vorgängig oder unverzüglich nachträglich informieren. 9.5 Nach Vertragsende stellt Hilos dem Kunden auf dessen schriftliches Verlangen die bei Hilos vorhandenen Kundendaten einmalig in einem gängigen Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Der Aufwand ist nach Aufwand vergütungspflichtig, sofern nicht anders vereinbart. Hilos ist berechtigt, Kundendaten nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Vertragsende zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ausdrücklich vereinbarte Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien können im Rahmen regulärer Löschzyklen später gelöscht werden, bleiben jedoch bis dahin geschützt und werden nicht produktiv weiterbearbeitet. Gewährleistung und Mängelrechte 10.1 Der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Bereitstellung. Offensichtliche Mängel sind Hilos innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich, nachvollziehbar und mit ausreichender Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Soweit gesetzlich zulässig, gelten nicht fristgerecht gerügte Mängel als genehmigt. 10.2 Bei eigenen Werkleistungen von Hilos gewährleistet Hilos während sechs Monaten ab Abnahme, dass die Leistung bei vertragsgemässer Nutzung die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Davon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. 10.3 Bei berechtigt gerügten Mängeln hat Hilos zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Hilos kann nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen, eine Ersatzleistung erbringen oder eine angemessene Umgehungslösung bereitstellen. Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Fristsetzung und mindestens zwei Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung für die mangelhafte Leistung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen, nicht behebbaren Mängeln zulässig und nur hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils. 10.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Störungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf: unsachgemässe Nutzung, Bedienung oder Wartung; Eingriffe des Kunden oder Dritter; Änderungen der Systemumgebung, fehlende Updates oder fehlende Herstellerunterstützung; mangelhafte Stromversorgung, Netzwerke, Hardware, Internetverbindungen oder Infrastruktur des Kunden; Drittprodukte oder Leistungen Dritter; unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Vorgaben, Daten oder Inhalte des Kunden; höhere Gewalt, Cyberangriffe oder Schadsoftware, soweit Hilos die vereinbarten und nach den Umständen angemessenen Schutzmassnahmen getroffen hat. 10.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Hilos keine Gewähr dafür, dass Software, Systeme oder Sicherheitsmassnahmen ununterbrochen, fehlerfrei, vollständig kompatibel oder vollständig frei von Sicherheitslücken funktionieren oder dass ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird. 11. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte 11.1 Sämtliche vorbestehenden Rechte von Hilos oder Dritten, insbesondere an Know-how, Methoden, Konzepten, Vorlagen, Skripten, Werkzeugen, Bibliotheken, generischen Komponenten, Dokumentationen, Software, Designs und Marken, verbleiben bei Hilos oder dem jeweiligen Rechteinhaber. 11.2 An kundenspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. Eine Übertragung ausschliesslicher oder weitergehender Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 11.3 Generische, wiederverwendbare oder unabhängig entwickelte Bestandteile, Methoden, Algorithmen, Frameworks, Bibliotheken, Know-how und Werkzeuge von Hilos verbleiben auch dann bei Hilos, wenn sie im Rahmen eines Kundenprojekts verwendet, angepasst oder weiterentwickelt werden. 11.4 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse, Software und Dokumentationen nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Insbesondere darf er diese ohne schriftliche Zustimmung von Hilos nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, weitergeben, vermieten, verkaufen, unterlizenzieren oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht erlaubt ist. 11.5 Offerten, Konzepte, Analysen, Präsentationen, Ideen und Dokumente von Hilos bleiben geistiges Eigentum von Hilos. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung weder verwertet noch an Dritte weitergegeben werden, soweit sie nicht Vertragsgegenstand geworden und vollständig bezahlt sind. 11.6 Für Drittsoftware und Drittservices gelten die Lizenz- und Nutzungsrechte der jeweiligen Drittanbieter. Hilos garantiert nicht, dass diese unverändert fortbestehen oder durch den Drittanbieter nicht geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. 12. Geheimhaltung 12.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Informationen, Daten, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, sofern diese weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. 12.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags verwendet und nur solchen Mitarbeitenden, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen beigezogenen Dritten zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und mindestens gleichwertigen Geheimhaltungspflichten unterstehen. 12.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt ab dem ersten Informationsaustausch, während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse sowie Personendaten gilt sie zeitlich unbeschränkt, solange diese nicht rechtmässig allgemein bekannt geworden sind oder gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Offenlegungspflichten entgegenstehen. 12.4 Nicht vertraulich sind Informationen, die die empfangende Partei nachweislich bereits rechtmässig kannte, ohne Geheimhaltungspflicht von einem berechtigten Dritten erhalten hat, selbständig entwickelt hat oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offenlegen muss. Soweit rechtlich zulässig, informiert sie die andere Partei vor einer solchen Offenlegung. 13. Datenschutz und Informationssicherheit 13.1 Jede Partei bearbeitet Personendaten in ihrem Verantwortungsbereich unter Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). 13.2 Bearbeitet Hilos Personendaten im Auftrag des Kunden, handelt Hilos grundsätzlich als Auftragsbearbeiterin. Hilos bearbeitet solche Daten nur im Rahmen des Vertrags, nach dokumentierten Weisungen des Kunden und nur soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, sofern Hilos nicht aufgrund zwingenden Rechts zu einer weitergehenden Bearbeitung verpflichtet ist. 13.3 Für eine Auftragsbearbeitung schliessen die Parteien bei Bedarf einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV). Der AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Bearbeitung, Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte, technische und organisatorische Massnahmen, Unterstützungspflichten, Unterauftragsbearbeiter, Audit- und Kontrollrechte, Rückgabe und Löschung. Im Widerspruchsfall geht ein AVV für datenschutzrechtliche Fragen diesen AGB vor. 13.4 Hilos trifft risikoadäquate technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der in ihrem Verantwortungsbereich bearbeiteten Daten. Eine absolute Sicherheit kann technisch nicht gewährleistet werden. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Auswahl angemessener Schutzmassnahmen in seinem Verantwortungsbereich, für Rollen- und Berechtigungskonzepte, Zugangsdaten, Datensicherungen sowie die rechtmässige Datenbearbeitung. 13.5 Hilos darf zur Leistungserbringung Unterauftragsbearbeiter einsetzen, sofern der Kunde hierzu im AVV oder in anderer geeigneter Form eine vorgängige allgemeine oder spezifische Genehmigung erteilt hat. Bei einer allgemeinen Genehmigung informiert Hilos den Kunden über beabsichtigte wesentliche Änderungen betreffend Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsbearbeitern, damit der Kunde aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben kann. 13.6 Hilos informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über ihr bekannt gewordene Verletzungen der Datensicherheit, soweit diese die im Auftrag bearbeiteten Personendaten betreffen. Der Kunde bleibt als Verantwortlicher für gesetzlich erforderliche Meldungen an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen verantwortlich, soweit der AVV nichts Abweichendes bestimmt. 13.7 Soweit Hilos oder von Hilos eingesetzte Unterauftragsbearbeiter Personendaten im Ausland bearbeiten oder ins Ausland bekanntgeben, erfolgt dies nur unter Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, allfällige besonderen Geheimhaltungs-, Berufs- oder Branchenpflichten vor der Beauftragung offenzulegen. Cybersecurity-Leistungen 14.1 Cybersecurity-, Audit-, Monitoring-, Pentest-, Vulnerability-Management- und ähnliche Sicherheitsleistungen erbringt Hilos mit fachgerechter Sorgfalt und angemessenen, dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechenden Methoden und Werkzeugen. 14.2 Aufgrund der fortlaufenden Entwicklung von Angriffsmethoden, unbekannter Schwachstellen, Fehlkonfigurationen, menschlicher Fehler, Phishing, Abhängigkeiten von Dritten und sonstiger Risiken kann Hilos jedoch weder garantieren, dass sämtliche Schwachstellen, Sicherheitsvorfälle, Konformitätsprobleme oder Verwundbarkeiten erkannt werden, noch dass Sicherheitsvorfälle vollständig verhindert, unverzüglich entdeckt oder folgenlos bleiben. 14.3 Der Kunde bestätigt, dass er über alle erforderlichen Rechte, Vollmachten, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, damit Hilos die vereinbarten Sicherheitsleistungen an seinen Systemen, Anwendungen, Netzwerken, Daten und Konten durchführen darf. Der Kunde stellt sicher, dass gegebenenfalls betroffene Dritte, Provider, Mitarbeitende und Vertragspartner die notwendigen Zustimmungen erteilt haben. 14.4 Aktive Sicherheitstests, insbesondere Port-Scans, Netzwerk-Probing, Passworttests, Schwachstellenscans oder Penetrationstests, erfolgen ausschliesslich im ausdrücklich vereinbarten Umfang und nur auf den schriftlich freigegebenen Zielsystemen sowie innerhalb vereinbarter Zeitfenster. Belastungs-, Denial-of-Service- oder vergleichbare Tests sind ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden. 15. Haftung 15.1 Hilos haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie für Personenschäden und in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist. 15.2 Im Übrigen haftet Hilos bei leichter Fahrlässigkeit ausschliesslich für unmittelbare, nachgewiesene Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist pro Schadenereignis und pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses für die konkret betroffene Leistung tatsächlich bezahlte Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf CHF 100'000. 15.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Hilos für indirekte Schäden, Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Produktions- oder Betriebsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden, Kosten für Ersatzbeschaffung, Mehraufwand des Kunden sowie Ansprüche Dritter. 15.4 Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf denjenigen Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer aktuellen, ordnungsgemäss erstellten und technisch lesbaren Sicherung erforderlich wäre. Hat der Kunde keine entsprechende Sicherung erstellt, entfällt die Haftung für Datenverlust, sofern die Erstellung oder Verwaltung von Backups nicht ausdrücklich als Leistung von Hilos vereinbart war. 15.5 Hilos haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Störungen, Unterbrüche, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Leistungsänderungen oder sonstige Schäden, die durch Drittprodukte, Drittanbieter, Internet- oder Telekommunikationsanbieter, Cloud-Provider, Hardwarehersteller, Schadsoftware, Cyberangriffe oder Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden verursacht werden, es sei denn, Hilos hat die Ursache vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. 15.6 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Subunternehmer und Lieferanten von Hilos. 16. Höhere Gewalt 16.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Pandemie-Massnahmen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Streik, behördliche Anordnungen, Unterbrüche der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Ausfälle von Vorlieferanten, erhebliche Lieferengpässe sowie schwerwiegende Cyberangriffe auf Infrastrukturen Dritter. 16.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst rasch über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen. Die Leistungspflichten werden für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt. Termine verlängern sich angemessen. 16.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht stornierbare Dritt- und Beschaffungskosten sind zu vergüten. 17. Vertragsdauer und Kündigung 17.1 Projekt- und Einzelleistungsverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. 17.2 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Managed Services, Wartungs-, Support-, Cloud-, Hosting- und Abonnementverträge, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. 17.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich wiederkehrende Leistungen automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. 17.4 Das Recht jeder Partei zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Hilos insbesondere vor, wenn der Kunde: trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt; mit einer Zahlung mehr als 60 Kalendertage in Verzug ist; unzulässige, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen nicht unverzüglich einstellt; zahlungsunfähig wird, ein Konkurs-, Nachlass-, Liquidations- oder vergleichbares Verfahren eingeleitet wird oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen und er keine angemessene Sicherheit leistet. 17.5 Bei Vertragsende sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Spesen, verbindlich bestellten Drittleistungen und Mindestvergütungen fällig. Hilos unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der geordneten Übergabe oder Migration. Solche Transition-, Übergabe-, Dokumentations- und Migrationsleistungen sind nach Aufwand zu vergüten und setzen die Begleichung aller fälligen Forderungen voraus. 18. Schlussbestimmungen 18.1 Hilos kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern. Für bestehende Dauerverträge teilt Hilos Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder durch geeignete elektronische Mitteilung mit. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch kann Hilos den betroffenen Dauervertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. 18.2 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Hilos übertragen. Hilos darf Rechte und Pflichten im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Unternehmensübertragung oder Übertragung an ein verbundenes Unternehmen auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 18.3 Mitteilungen der Parteien sind gültig an die zuletzt schriftlich oder elektronisch bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse zu richten. 18.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. 18.5 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Hilos und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen. 18.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Baar, Kanton Zug, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.